Nachfolgend finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel wird eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Vor Antritt einer Psychotherapie ist es empfehlenswert Kontakt mit diesen aufzunehmen und folgende Fragen zu klären:
- Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
- Wie hoch ist das Stundenhonorars nach GOP das übernommen wird?
- Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erfolgen? Gibt es hierzu bestimmte Formblätter oder Antragsunterlagen?
- In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigen Stundenkontingent erstattet?
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherte:r können Sie bei mir eine Behandlung als Selbstzahler:in durchführen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Selbstzahlung
Aus bestimmten Gründen möchten manche Personen die Kosten für eine Therapie selbst tragen. In diesem Fall entfallen die Formalitäten weitestgehend. Diese Vorgehensweise ermöglicht die größtmögliche Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung Ihrer Therapiesitzungen. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOP.